Obligatorische Übungen
Datum:
Do, 05.06.25 18:00 - 20:00
Rubrik:
Ordnung, Schutz & Rettung
Beschreibung:
2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige, welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2025 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren:
NEU: 4 Bundesübungen (Bsp. 3x Feldschiessen und 1x OP).
Die Bundesübungen müssen bis 31. August 2025 geschossen werden.
Programm
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn:
-mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
-höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
-Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
-Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
-Persönlicher Gehörschutz.
1.Obligatorische Übung Do., 05. Juni 2025 18.00 – 20.00 Uhr
2. Obligatorische ÜbungFr., 29. August 2025 18.00 – 20.00 Uhr
https://youtu.be/e6TTFt0wXK8Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe (Sturmgewehr 90)
Probeschüsse kostenpflichtig!
OP-Programm gratis!
Quelle:
guidle.com
Veranstalter:
Sportschützenverein Salen