Anwendungsbereich
- Falls keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Betreiber einerseits und gilt für deren Dienstleistungen andererseits.
Vertragsabwicklung
- Der Kunde erhält einen Vertrag mit den von beiden Parteien festgelegten Vereinbarungen.
Preisänderungen
- Der Betreiber kann jederzeit die Preisliste ändern bzw. anpassen. Bei den bereits in Kraft getretenen und laufenden Verträgen gelten die vereinbarten Preise.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Die Einzelheiten der Rechnungsstellung ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der Preisliste.
Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfalldatum zu bezahlen. Skontoabzug wird nicht gewährt.
Haftung
- Der Betreiber steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung seiner Leistungen ein.
Bei Vertragsverletzungen haftet der Betreiber für den nachgewiesenen Schaden, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln verantwortlich. Insbesondere erklärt er, die Richtlinien der Kommission für Lauterkeit in der Werbung einzuhalten und die Lieferung von Daten, die einen unsittlichen, widerrechtlichen oder unlauteren Inhalt aufweisen, zu unterlassen.
Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages
- Die Vereinbarung tritt an dem im Vertrag genannten Datum in Kraft. Der Vertrag wird auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen, die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich auf ein Abo-Ende hin gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Höhere Gewalt
- Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund höherer Gewalt, wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen Restriktionen, Ausfälle in der Datenausgabe durch Stromunterbrüche, Netzausfälle, Unterbrüche durch Revisionsarbeiten sowie anderen Störungen, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
Gerichtsstand
- Als Gerichtsstand wird das Domizil des Betreibers vereinbart. Es gilt Schweizer Recht.